Wissenswertes für die Reiseplanung

So planen Sie Ihre Reise an die polnische Ostseeküste richtig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger ab 16 Jahren genügt ein Personalausweis. Kinder deutscher Staatsangehörigkeit bis zum 16. Lebensjahr dürfen mit eigenem Kinderausweis mit Lichtbild nach Polen einreisen oder mit den Eltern, wenn sie im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Wir übernehmen für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Informationen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte können nur die polnische Botschaft und die Konsulate erteilen.

Einreise mit Heimtieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.

Ärztliche Versorgung

Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in den Städten und Ferienzentren und den Apotheken sind gut. Da Spezialarzneimittel oft erst bestellt werden müssen, sollte man diese mitnehmen. Ab 1. Mai 2004 gelten für Polen die gleichen Regelungen wie für andere EU-Länder. Die eigene Krankenkasse übernimmt zu deren Bedingungen dann die Kosten, die im Krankheitsfall für ärztliche Leistungen in Polen anfallen.

Feiertage in Polen

  • 01. Januar - Neujahr
  • Ostern
  • 01. Mai - Tag der Arbeit
  • 03. Mai - Tag der Verfassung
  • 15. August - Mariä Himmelfahrt
  • 01. November - Allerheiligen
  • 11. November - Unabhängigkeitstag
  • 25. und 26. Dezember - Weihnachten